Hatten Sie einen Verkehrsunfall?
Wir helfen Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche und der Abwicklung der Angelegenheit mit der gegnerischen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Der zuständige Versicherer der Gegenseite kann von uns als registrierter Rechtsanwaltskanzlei sofort beim Zentralruf der Autoversicherer anhand des Kennzeichens des gegnerischen Fahrzeugs ermittelt werden. Wir beziffern für Sie den Schaden und übernehmen für Sie den unter Umständen umfangreichen Schriftverkehr mit der gegnerischen Versicherung.
Wußten Sie, dass Ihre Rechtsanwaltskosten für den Fall der 100%tigen Haftung des Unfallgegners ebenfalls vollständig von dessen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer zu tragen sind?
Wußten Sie, dass Sie auch Pauschalauslagen in Höhe von wenigstens 20,00 € im Falle eines Verkehrsunfalles bei der gegnerischen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung als Schaden geltend machen können - unabhängig davon, ob Sie einen Rechtsanwalt mit der Unfallabwicklung beauftragen?
Wußten Sie, dass Sie bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit eventuell auch Erschwernisse in der Haushaltsführung als Schaden geltend machen können?
Wir helfen Ihnen gern!
Natürlich helfen wir Ihnen ebenfalls bei Verkehrsordnungswidrigkeiten. Sie sind zu schnell gefahren und wurden geblitzt. Sie haben eine rote Ampel übersehen und wurden geblitzt. Wegen eines Verkehrsunfalles, an dem Sie beteiligt waren, hat die Polizei die Fertigung einer Anzeige angekündigt. Bei uns sind Sie richtig.