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Unsere Arbeitsbereiche

Als Rechtsanwältin helfe und unterstütze ich Sie bei allen im Alltag anfallenden Rechtsfragen und rechtlichen Problemen.

Mein Tätigkeitsgebiet ist nach ca. 10-jähriger Berufserfahrung als Rechtsanwältin sehr umfangreich.

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Neben den Kenntnissen des "normalen" Rechtsanwaltes, stetig aktualisiert und erweitert durch den regelmässigen Besuch  von Fortbildungsveranstaltungen zu den unterschiedlichsten Rechtsgebieten, steht Ihnen mein Fachwissen als Fachanwältin für Sozialrecht zur Verfügung. Die Zulassung als Fachanwältin für Sozialrecht stellt eine Qualifikation dar, die durch den Nachweiss besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse auf dem Gebiet des Sozialrechts - geprüft durch die zuständige Rechtsanwaltskammer - erlangt wird. Zum Gebiet des Sozialrechts zählen u.a.:

  • Rentenversicherungsrecht
  • Schwerbehindertenrecht
  • Unfallversicherungsrecht
  • Krankenversicherungsrecht
  • Recht der Arbeitslosenversicherung ( auch Hartz IV)
  • Sozialhilferecht 

Sollten Sie Ihre Rechtsfrage oder Ihr Rechtsproblem keinem der aufgeführten Rechtsgebiete zuordnen können, fragen Sie unverbindlich bei mir an.

 

Wichtiger Hinweis !

Mandate übernehme ich unabhängig von Ihrem Einkommen! Soweit keine Rechtsschutzversicherung besteht und Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten nicht aufbringen könne, besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Beratungshilfe bzw. im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung der Prozesskostenhilfe.  Im Fall der Bewilligung von Beratungs- und/oder Prozesskostenhilfe übernimmt die Staatskasse Ihre Rechtsanwaltskosten und ggf. zu verauslagenden Gerichtskosten. Eine ausführliche Beratung hierzu erfolgt bei unserem ersten Gespräch. Der erforderliche Antrag wird von mir beim zuständigen Gericht eingereicht. Die entsprechenden Antragsformulare stelle ich Ihnen zur Verfügung. Hilfe beim Ausfüllen der Formulare ist selbstverständlich.


Unsere Arbeitsbereiche:

Bundesweit kann ich Sie in Rechtsstreitigkeiten u.a. vor sämtlichen Amtsgerichten, Landgerichten und auch Oberlandesgerichten, Arbeits- und Landesarbeitsgerichten, Sozial- und Landessozial- gerichten und vor dem Bundessozialgericht vertreten.

Antworten und Hilfe in den folgenden Bereichen gehören zu meiner täglichen Arbeit für meine Mandanten:

 


 
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Verkehrsrecht:

Hatten Sie einen Verkehrsunfall?

Wir helfen Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche und der Abwicklung der Angelegenheit mit der gegnerischen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Der zuständige Versicherer der Gegenseite kann von uns als registrierter Rechtsanwaltskanzlei sofort beim Zentralruf der Autoversicherer anhand des Kennzeichens des gegnerischen Fahrzeugs ermittelt werden. Wir beziffern für Sie den Schaden und übernehmen für Sie den unter Umständen umfangreichen Schriftverkehr mit der gegnerischen Versicherung.

Wußten Sie, dass Ihre Rechtsanwaltskosten für den Fall der 100%tigen Haftung des Unfallgegners ebenfalls vollständig von dessen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer zu tragen sind?

Wußten Sie, dass Sie auch Pauschalauslagen in Höhe von wenigstens 20,00 € im Falle eines Verkehrsunfalles bei der gegnerischen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung als Schaden geltend machen können - unabhängig davon, ob Sie einen Rechtsanwalt mit der Unfallabwicklung beauftragen?

Wußten Sie, dass Sie bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit eventuell auch Erschwernisse in der Haushaltsführung als Schaden geltend machen können?

Wir helfen Ihnen gern!

Natürlich helfen wir Ihnen ebenfalls bei Verkehrsordnungswidrigkeiten. Sie sind zu schnell gefahren und wurden geblitzt. Sie haben eine rote Ampel übersehen und wurden geblitzt. Wegen eines Verkehrsunfalles, an dem Sie beteiligt waren, hat die Polizei die Fertigung einer Anzeige angekündigt. Bei uns sind Sie richtig.


 
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Familienrecht / Scheidungsrecht:

Zum Familienrecht gehören nicht nur sämtliche Fragen und Streitigkeiten in Zusammenhang mit einer Scheidung. Auch Unterhaltsfragen gehören hierzu. Unterhaltsansprüche sind nicht nur nach einer Trennung oder Scheidung von Bedeutung. Auch geht es nicht immer um Unterhaltspflichten von Ehegatten untereinander oder von Eltern gegenüber den Kindern. Aktuell kommen häufig Fragen zu Unterhaltspflichten von Kinder gegenüber ihren Eltern auf, insbesondere im Zusammenhang mit einer anstehenden Heimunterbringung der Eltern bei nicht ausreichenden eigenen Einkünften der Eltern zur Heimfinanzierung.  

Haben Sie Probleme mit der Regelung des Umgangsrechts hinsichtlich Ihrer Kinder? Verwehrt Ihnen der andere Elternteil (oder das Jugendamt) den Umgang mit Ihrem Kind? Sehen Sie durch die Gewährung des Umgangsrecht das Wohl Ihres Kindes gefährdet? Möchten Sie deshalb das Umgangsrecht unterbinden oder einschränken? Soll Ihnen das Sorgerecht entzogen oder eingeschränkt werden?

Wir helfen Ihnen und beantworten Ihre Fragen.


 
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Srafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht:

Die Polizei hat Sie zu einer Vernehmung vorgeladen? Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Sie? Sie wissen nicht wie Sie sich verhalten sollen?

Ich berate und vertrete Sie sowohl im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren, bei Vorladungen durch die Polizei als auch im Falle einer Anklageerhebung oder des Erlasses eines Strafbefehls im strafgerichtlichen Verfahren.

Als Rechtsanwältin erhalte ich auf Antrag grundsätzlich Akteneinsicht in die Ermittlungsakte. Es empfiehlt sich erst im Anschluss daran über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Ich empfehle vor Akteneinsicht grundsätzlich keine Angaben als Beschuldigter zur Sache zu machen.

Weiter vertrete ich Sie selbstverständlich auch in Ordnungswidrigkeitenverfahren. Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten oder eine Anhörung zu einem gegen Sie erhobenen Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit? Ähnlich wie in Strafverfahren empfiehlt es sich grundsätzlich auch vor einer Stellungnahme im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens zunächst Akteneinsicht zu nehmen und erst danach ggf. eine Stellungnahme abzugeben.

 


 
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Schadenersatzrecht:

 
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Privates Baurecht:

 
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Forderungseinzug:

 
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